Bundesregierung: Unterrichtung „Maßnahmen auf Basis des § 8 Absatz 2 des Bundes-Klimaschutzgesetzes für den Sektor Gebäude“ |
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Neuzusagevolumen in Höhe von 11,5 Milliarden Euro. |
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(17.10.21) Die Bundesregierung informiert in einer Unterrichtung über die von ihr - entsprechend Paragraf 8 Absatz 2 Klimaschutzgesetz (KSG) - vorgelegte zusätzliche Maßnahme für den Gebäudesektor, „welche dazu beitragen wird, die 2020 entstandene Ziell&u... |
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