Bundesregierung: Antwort auf Parl. Anfrage der AfD „Straßenschäden durch die Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zugunsten gas- oder elektroangetriebener Lastkraftwagen und Omnibusse“

Keine Schäden zu erwarten.

(09.04.21) Infolge des Einsatzes von gas- oder elektroangetriebenen Lkw sind keine Schäden an der Fahrbahnbefestigung sowie den Brückenbauwerken zu erwarten. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der


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  Bundesregierung: Antwort auf Parl. Anfrage der AfD „Straßenschäden durch die Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zugunsten gas- oder elektroangetriebener Lastkraftwagen und Omnibusse“ (12.03.2021)

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