Bundesregierung: Antwort auf Parl. Anfrage der FDP „Auswirkungen der Strafzahlungen der EU-Flottengrenzwerte für schwere Nutzfahrzeuge“

Referenzwerte werden Ende April bekannt gegeben.

(22.02.20) Mithilfe von Monitoringdaten von 2019 und 2020 zugelassenen Fahrzeugen werden die Referenzwerte für CO2-Emissionen berechnet und von der EU-Kommission am 30. April 2021 bekannt gegeben, heißt es in der Antwort der


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  Bundesregierung: Antwort auf Parl. Anfrage der FDP „Auswirkungen der Strafzahlungen der EU-Flottengrenzwerte für schwere Nutzfahrzeuge“ (10.02.2020)



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