Klagt der BSW Solar gegen die EEG-Reform?

BSW Solar-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig hat eine Verfassungsklage gegen Ungleichbehandlungen im EEG 2014 angekündigt.

(04.04.14) "Wir werden versuchen, mit Hilfe einer Verfassungsklage dem Klimaschutz und der Verursachergerechtigkeit wieder auf die Beine zu helfen", sagte Körnig gegenüber SPIEGEL ONLINE. Hintergrund seien die geplanten Regelungen zum Eigenstromverbrauch. Konkret gehe es darum, ob und in welcher Höhe künftig auch Betreiber von Kraftwerken und Ökostrom-Anlagen, die ihren Strom selbst verbrauchen, die EEG-Umlage zahlen müssen.

Während Industriebetriebe weiterhin Privilegien erhalten dürften, sollen selbst relativ kleine Solaranlagen ab einer Leistung von zehn Kilowatt in die Pflicht genommen werden.

Die Solarwirtschaft empfindet das als grobe Ungerechtigkeit. "Es schreit zum Himmel, dass die Politik immer mehr Verursacher des Treibhauseffekts von den Kosten der Energiewende befreit", sagte Körnig. "Gleichzeitig sollen jetzt auch noch kleine und mittelständische Unternehmen für die Kosten der Energiewende zur Kasse gebeten werden, wenn sie künftig ihren Strom mit Hilfe der Solarenergie umweltfreundlich selbst erzeugen wollen."

Aus Sicht des Solarverbands verstößt die unterschiedliche Behandlung von großen Industriebetrieben und kleineren Unternehmen unter anderem gegen das Grundgesetz. Zudem gebe es noch weitere verfassungsrechtlich problematische Punkte, die der Verband in der kommenden Woche gemeinsam mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband ausführlich darlegen will, sagte Körnig.

Quelle: Spiegel Online / EPID