Initiative für ein „Kennzeichen E“

In einer gemeinsamen Initiative fordern BEM und BSM die Einführung eines E-Kennzeichens für Elektroautos.

(10.04.14) Die beiden Verbände begrüßten, dass die Nutzer von Elektrofahrzeugen im Rahmen des geplanten Elektromobilitätsgesetzes künftig von einer Reihe nicht-monetärer Anreize profitieren sollen und drängten auf eine rasche Verabschiedung des Gesetzesentwurfs, um Elektromobilität tatsächlich langfristig als realistische Mobilitätsalternative auf die Straße zu bringen.

"Die einheitliche Kennzeichnung elektrischer Fahrzeuge bildet die Grundvoraussetzung für die Umsetzung der angekündigten Nutzervorteile wie kostenreduziertes Parken, Mitbenutzung von Sonderspuren oder die zeitweise exklusive Zufahrt zu Wohngebieten oder Lieferzonen. Anders als eine 'Null-Emissions-Plakette' ist ein ergänzendes 'E' auf dem polizeilichen Kennzeichen von vorne und hinten erkennbar, auch im fahrenden Verkehr. Wie schon bei historischen Fahrzeugen, die ein 'H' hinter der amtlichen Kennung tragen, erlaubt das Kennzeichen 'E' erst die Prüfung, ob etwaige Nutzervorteile zurecht in Anspruch genommen werden", betonten der BEM-Präsident Kurt Sigl und BSM-Vorsitzende Thomic Ruschmeyer.

Die beiden Verbände für Elektromobilität sind sich sicher, dass das Kennzeichen 'E' mit dazu beitragen werde, die neue Mobilität entscheidend voran zu bringen. Um dies zu gewährleisten, dürfe das Kennzeichen 'E' nur für lokal emissionsfreie Fahrzeuge - d.h. rein elektrische Fahrzeuge, Plug-In-Hybride und Elektrofahrzeuge mit Range Extender - Verwendung finden, um die gewährten Nutzervorteile zu rechtfertigen. Wünschenswert wäre zudem die Koppelung der Kennzeichnung an den nachweislichen Verbrauch von EE-Strom.

Quelle: BEM / EPID