Halbe EEG-Umlage für Eigenverbrauch

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zum EEG 2014 beschlossen. Damit liegen die Zahlen für die Belastung des Selbstverbrauches sowie der EEG-Umlage für die Schienenbahnen vor.

(08.04.14) Der Gesetzentwurf sieht vor, ab Anfang August den Eigenverbrauch des selbst erzeugten Solar- und KWK-Stroms mit 50 Prozent der EEG-Umlage zu belasten. Dies würde derzeit 3,12 Cent je Kilowattstunde entsprechen. Die Werte waren im letzten Referentenentwurf noch nicht enthalten.

Sofern der Eigenversorger zu produzierendem Gewerbe, dem Bergbau oder den Branchen zur Gewinnung von Steinen und Erden kommt, fallen nur noch 15 Prozent der EEG-Umlage an.

Die Schienenbahnen erhalten nicht - wie noch im letzten Referentenentwurf geplant - eine Begrenzung der EEG-Umlage ab einem Verbrauch von mindestens 3 Gigawattstunden jährlich, sondern bereits ab 2 Gigawattstunden. Eingerechnet wird hier zudem die beispielsweise bei Bremsvorgängen entstandene und rückgespeiste Energie.

Zudem verzichtete die Bundesregierung auf die zuvor geplante schrittweise Erhöhung der EEG-Umlage (15 Prozent für 2015, 20 Prozent für 2016, 25 Prozent für 2017 und 30 Prozent ab 2018) für den verbrauchten Strom oberhalb der ursprünglichen Bemessungsgrenze von 3 Gigawattstunden. Laut verabschiedetem Gesetzentwurf soll jetzt der gesamte Strom (ohne rückgespeiste Energie) mit 20 Prozent der Umlage belegt werden.

Quelle: BMWi / EPID