Gerichtsurteil im Streit zwischen BWE und DWD |
||
Deutscher Wetterdienst hat keine Letztentscheidungsbefugnis bei Aufbau von Windenergieanlagen. |
||
(23.09.16) Das Bundesverwaltungsgericht hat letztinstanzlich entschieden, dass der Deutsche Wetterdienst mögliche negative Einflüsse von Windenergieanlagen auf ihre Wetterradar-Stationen hinnehmen muss. Die zu erwartenden Störungen der Radaranlagen durch Abschattungseffekte und Fehlechos hätten nicht das Gewicht eines öf... |
||