EU-Kommission verabschiedet Regeln für Umweltschutz- und Energiebeihilfen

Energieintensive Unternehmen können auch weiterhin von EEG-Umlageentlastungen profitieren.

(09.04.14) Das geht aus den neuen Regeln für Beihilfen im Energiesektor hervor, die die -Kommission in Brüssel vorstellte. Als Beispiele nennt die EU-Behörde die Chemie-, Papier-, Keramik- und Metallindustrie. Die Regeln setzen den Rahmen für die künftige Ökostromförderung und gelten vom Juli 2014 bis 2020.

Die Leitlinien enthalten die Kriterien, wie Mitgliedstaaten energieintensive und besonders dem internationalen Wettbewerb ausgesetzte Unternehmen von Abgaben zur EE-Förderung entlasten können.

Sie sollen zudem Maßnahmen unterstützen, mit denen schrittweise zu einer marktorientierten EE-Förderung übergegangen werden soll. Außerdem enthalten sie neue Bestimmungen über Beihilfen für Energieinfrastrukturen und Erzeugungskapazitäten.

Der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission, Joaquín Almunia, erklärte: „Es ist an der Zeit, dass erneuerbare Energien am Marktgeschehen teilnehmen. Die neuen Leitlinien bieten einen Rahmen für die Ausgestaltung effizienterer öffentlicher Förderungen, die schrittweise und pragmatisch Marktbedingungen widerspiegeln. Europa sollte seine ehrgeizigen Energie- und Klimaziele zu möglichst geringen Kosten für die Steuerzahler und ohne übermäßige Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt erreichen. Dies wird dazu beitragen, dass Energie für die europäischen Bürger und Unternehmen bezahlbarer wird.“

Einige Technologien für erneuerbare Energien seien mittlerweile so weit ausgereift, dass sie in den Markt integriert werden sollen. Um die Kosteneffizienz zu erhöhen und Wettbewerbsverzerrungen zu begrenzen, sehen die neuen Leitlinien vor, dass schrittweise Ausschreibungsverfahren eingeführt werden. Gleichzeitig sollen die Mitgliedstaaten dabei „nationale Gegebenheiten flexibel berücksichtigen“ können.

2015 und 2016 können sie im Rahmen einer Pilotphase die Ausschreibungen für einen kleinen Teil ihrer neuen Stromkapazitäten erproben. Außerdem sollen „Einspeisetarife nach den neuen Leitlinien schrittweise durch Einspeiseprämien ersetzt werden“.

Kleine Anlagen werden aufgrund einer Sonderregelung weiterhin „durch Einspeisetarife oder gleichwertige Förderungen unterstützt“ werden können. Außerdem hätten die neuen Regeln „keinen Einfluss auf bestehende Regelungen, die auf der Grundlage der derzeit geltenden Leitlinien genehmigt wurden.“

Eine „begrenzte Zahl energieintensiver Wirtschaftszweige, die für die gesamte EU festgelegt“ werden, soll Rabatte auf die EEG-Umlage nutzen können. „Zudem werden die Mitgliedstaaten sehr energieintensive Unternehmen entlasten können, auch wenn sie in anderen Wirtschaftszweigen tätig sind“, so die EU-Kommission.

Eine weitere Neuerung besteht in der Genehmigung von Beihilfen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit. Auf dieser Grundlage können die Mitgliedstaaten Kapazitätsmechanismen einführen, die „beispielsweise dazu dienen, Erzeuger zum Bau neuer Erzeugungskapazitäten zu ermutigen oder sie von der Schließung bestehender Anlagen abzuhalten oder um Verbraucher für einen geringeren Energieverbrauch in den Spitzenlastzeiten zu belohnen.“

Parallel dazu wird die Kommission auch Verfahren für die Durchführung bestimmter Beihilfemaßnahmen in den Bereichen Umweltschutz und Energie vereinfachen. Zu diesem Zweck sollen mehrere Kategorien von Umwelt- und Energiebeihilfen in die anstehende Überarbeitung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) aufgenommen werden. Die Durchführung entsprechender staatlicher Fördermaßnahmen wird damit vereinfacht und beschleunigt, weil dann keine vorherige Genehmigung durch die Kommission mehr erforderlich ist. Die Aufnahme in den Anwendungsbereich der AGVO ist unter anderem vorgesehen für bestimmte Arten von Beihilfen zur EE-Förderung oder von Fernwärme sowie für Beihilfen zur Sanierung schadstoffbelasteter Standorte oder zur Verbesserung der Gebäudeenergieeffizienz.

Quelle: EU-Kommission / EPID