Einigung bei Besonderer Ausgleichsregelung

Die EU-Kommission kommt der Bundesregierung in ihrem neuen Entwurf zu den EU-Beihilferegelungen deutlich entgehen.

(08.04.14) Brüssel lenkt im Stromrabatte-Streit ein: Aus einem Entwurf geht hervor, dass die EU-Kommission auf die Rückzahlungen bereits gewährter Vergünstigungen verzichtet.

Die EU kommt Deutschland im Streit um Industriestrom-Preisrabatte weiter entgegen. Die Kommission verzichtet auf Rückzahlungen bereits gewährter Industrie-Rabatte, wie aus einem neuen Entwurf für die EU-Beihilfeleitlinien hervorgeht. Das meldete Reuters.

Der Entwurf sieht zudem vor, dass die neuen, restriktiveren Regelungen für Nachlässe erst im Januar 2018 komplett umgesetzt werden müssen. Dafür sollen die Staaten aber einen Anpassungsplan vorlegen, der innerhalb eines Jahres von der Kommission gebilligt werden muss. Um Härten für die Unternehmen zu vermeiden, ist laut Entwurf eine „schrittweise Anpassung“ möglich.

Ein Industrievertreter sagte laut Reuters, der komplett neu eingefügte Passus sei auf Druck Deutschlands eingearbeitet worden. „Der Hauptzweck ist, die Industrie vor Rückzahlungen zu schützen und damit hohe Rückstellungen in den Bilanzen zu verhindern.“ Dies hätte für hohe Unsicherheit gesorgt und zu einer Gefährdung der Kreditwürdigkeit einer Reihe von Unternehmen geführt.

Die Bundesregierung hat diese Bedingungen angenommen. In der Nacht zum Dienstag verständigte sich die Regierungsspitze mit EU-Vertretern darauf. Die Einigung lässt dem Bund nach Angaben aus Regierungs- und Industriekreisen noch Spielraum für Sonderregelungen für einzelne Branchen. Daher wird das Bundeskabinett die Passage zu Industrierabatten noch nicht mit dem EEG beschließen.

Die Lösung geht in einzelnen Punkten für besonders stromintensive Betriebe über bereits gefundene Kompromisse hinaus: So sollen alle 65 ausgewählten Branchen 20 Prozent der Umlage zur Ökostromförderung zahlen.

Dies aber nur bis zu einer Kappungsgrenze von vier Prozent der Bruttowertschöpfung – also des Wertes der produzierten Waren abzüglich der Vorleistungen. Bisher hatte die Kommission eine Grenze von fünf Prozent verlangt.

Für besonders energieintensive Branchen wie Aluminium oder Kupfer soll die Grenze zwar wie vorgesehen bei maximal 2,5 Prozent der Bruttowertschöpfung liegen. Hier hat die Regierung aber Spielraum ausgehandelt, der für einzelne Branchen bis ein Prozent der Wertschöpfung gehen könnte. Details sollen in den nächsten Wochen festgelegt werden.

Quelle: Reuters / EPID