BWE: Bundesregierung soll BauGB-Verfahren neu starten

Die Windenergiebranche hat den Gesetzesvorstoß zu Mindestabständen für Windenergieanlagen abgelehnt. Die geplante Öffnungsklausel würde einen „Normkollisionsfall im Verhältnis zu höherrangigem Bundesrecht“ darstellen.

(20.03.14) „Eine Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und Wohnnutzungen in der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Form führt zu Rechtsunsicherheit und behindert dadurch massiv die Energiewende. Die auf der Vereinbarung im Koalitionsvertrag fußende Gesetzesinitiative droht der Windenergie an Land den Garaus zu machen“, sagte BWE-Präsidentin Sylvia Pilarsky-Grosch.

Der Gesetzesentwurf mache die fortbestehende Regelung des § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB praktisch funktionslos, so dass von der Öffnungsklausel Gebrauch machendes Landesrecht einen Normkollisionsfall im Verhältnis zu höherrangigem Bundesrecht darstelle. Der Gesetzesentwurf berge auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung die Gefahr, dass jede Anwendung durch ein Land ins Leere gehe, weil die beabsichtigte Regelung nicht den nach wie vor bestehenden Anforderungen nach einem Mindestmaß an Positivflächen in den einzelnen Gemeindegebieten des jeweiligen Landes genüge.

„Wir lehnen daher eine willkürliche Erweiterung von Abständen ab. Die CSU hat durch Herrn Ramsauer inzwischen aussprechen lassen, was das Ziel ihrer breiten Torpedierung einer vernünftigen Neuausrichtung der Energiepolitik ist. Sie will ganz offenbar den Atomkonsens erneut in Frage stellen. Dagegen beziehen wir klar Position. Wir schlagen dem Gesetzgeber allerdings auch zwei Alternativen vor, die Wertungswidersprüche vermeiden, die Länderöffnungsklausel inhaltlich begrenzen und die Ausbauziele des EEG nicht gefährden. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist untauglich und gefährdet den Rechtsfrieden. Die Bundesregierung sollte das Gesetzgebungsverfahren neu starten“, so Pilarsky-Grosch.

Quelle: BWE / EPID