Biogas-Unternehmen erwägen Verfassungsklage gegen EEG-Reform

Hersteller, Betreiber und Finanzierer von Biogasanlagen haben massive Kritik am vorliegenden Referentenentwurf zum EEG 2014 geäußert.

(28.03.14) Aus Sicht der wesentlichen Branchenakteure werde mit dem aktuellen Novellierungsvorschlag der notwendige Schritt verpasst, die Energiewende in den notwendigen politischen Dreiklang aus Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltschutz zu bringen: Insbesondere die Biogasbranche würde mit diesem Gesetzentwurf in Ihrer Existenz bedroht. Anstatt den bestehenden Biogasanlagenbestand in einen flexiblen Kraftwerkspark kostengünstig umzubauen, solle ein massiver Eingriff in den Vertrauensschutz für Bestandanlagen erfolgen. Wer auf eine flexible Fahrweise umsteigen will, soll künftig nur noch 50 bis 70 Prozent der bisher gelieferten Energie einspeisen dürfen. Damit würde die Biogaskapazität sukzessive zurück gebaut, was einer Abwrackprämie gleich kommt.

„Damit wird die Chance vertan, mit flexibilisierten Biogasanlagen die durch den Ausbau von Wind und Photovoltaik steigenden Anforderungen an die Systemstabilität und Versorgungssicherheit zu lösen“, beklagte der Sprecher des Betreiberbeirates im Fachverband Biogas, Erhard Oelsner. „Angesichts der anstehenden Herausforderung eines Umbaus unseres Energiesystems ist dies eindeutig das falsche Signal!“

Mit der geplanten Einführung der so genannten Höchstbemessungsleistung würden Bestandsanlagen rückwirkend in ihrer Stromproduktion gedeckelt. Bereits getätigte Investitionen in technischen Fortschritt und höhere Produktivität würden dadurch keine Früchte mehr tragen und könnten zu zahlreichen Insolvenzen führen. „Wir Betreiber können nicht verstehen, warum die Politik sinnvolle Investitionen in eine Anlagenoptimierung unterbinden will. Aufgrund der ständig steigenden Anforderungen an den Betrieb von Biogasanlagen müssen wir permanent höhere Kosten abfangen, um unsere Rentabilität zu halten“, betonte Oelsner.

Auch die im Finanziererbeirat des Fachverbandes Biogas organisierten Kreditinstitute wiesen in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf des EEG 2014 auf die dramatischen Konsequenzen der Eingriffe in den Vertrauensschutz hin. Der Sprecher des Finanziererbeirates, Gustav Wehner, mahnte: „Die Gefährdung von bestehenden Finanzierungen durch einen rückwirkenden Eingriff ist für die Banken ein schlimmes Signal. Dies wird auch auf künftige Finanzierungen – nicht nur bei Biogas, sondern bei allen Erneuerbaren Energien – ausstrahlen und diese in Frage stellen.“

Noch schwerwiegender als die Bestandsanlagen treffe der EEG-Entwurf die Herstellerfirmen. Obwohl viele Unternehmen in den letzten Jahren intensiv mit dem Bau von Biogasanlagen im Ausland begonnen hätten, seien sie weiterhin auf einen funktionierenden Heimatmarkt angewiesen. Schon die Vergütungsabsenkung im EEG 2012 habe den Zubau von neuen Anlagen auf nur noch 20 Prozent der Vorjahre sinken lassen. „Käme der jetzige BMWi-Entwurf unverändert aus dem Bundestag, so würde dies das definitive Aus für den Neubau in Deutschland bedeuten. Damit würde der teuer aufgebaute und weltweit nachgefragte Biogasanlagenbau „Made in Germany“ unwiederbringlich zerschlagen“, mahnte Claus Rückert, Sprecher des Firmenbeirates im Fachverband Biogas. „Zudem enthält dieser Gesetzentwurf auch schwere handwerkliche Fehler“, so Rückert.

Ein juristisches Gutachten der Kanzlei Paluka Sobola Loibl & Partner halte einzelne Passagen sogar für verfassungswidrig. Es werde erneut ein juristisches Monstrum geschaffen, anstatt für Klarstellung und Vereinfachung zu sorgen. „Wenn dieser Gesetzentwurf ohne Rücksicht auf die fatalen Konsequenzen durch den Bundestag gepeitscht wird, wird eine Initiative von mehreren Biogasfirmen eine Verfassungsklage anstreben. Wir opfern weder die Energiewende noch unsere hochqualifizierten Arbeitsplätze widerstandslos politischen Einzelinteressen“, kündigte der Firmenvertreter an.

Quelle: Fachverband Biogas / EPID