Agora Energiewende legt Vorschlag für Referenzertragsmodell vor

Mit dem Vorschlag für das künftige Referenzertragsmodell für Onshore-Windenergieanlagen könnten deren EEG-Vergütungen um 10 bis 20 Prozent sinken, ohne Ausbau zu gefährden, so Agora Energiewende.

(27.03.14) Für eine kostenbewusste Energiewende sei ein kontinuierlicher weiterer Ausbau der Windkraft an Land in Höhe von etwa drei Gigawatt pro Jahr notwendig, so Agora Energiewende. Aber auch in diesem Bereich existierten noch Kostensenkungspotenziale, die zum Vorteil der Verbraucher gehoben werden sollten. Im Rahmen der kommenden EEG-Novelle müsse es daher Ziel sein, diese Kostensenkungspotenziale zu aktivieren, ohne den notwendigen Ausbau der Windkraft an Land zu gefährden.

„Die Vergütung für Windanlagen an Land kann ab 2015 um 10 bis 20 Prozent gegenüber den Vergütungssätzen von 2013 gesenkt werden“ sagte Agora-Direktor Patrick Graichen. Der auf Grundlage eines Gutachtens von Windguard erarbeitete Vorschlag sieht für Onshore-Windenergieanlagen eine Vergütung zwischen 5,2 Cent je Kilowattstunde an sehr guten Küstenstandorten und 8,9 Cent je Kilowattstunde im Binnenland vor. Die Vergütungshöhe zwischen den Standortqualitäten verliefe dabei linear. „Die Vergütungsabsenkung kann bei Küstenstandorten um 20 Prozent gegenüber den Werten von 2013 betragen. Im Binnenland mit mittleren Windqualitäten sollte sie mit 10 Prozent entsprechend geringer sein, sonst droht der Windkraft-Ausbau in der Mitte und im Süden Deutschlands zum Erliegen zu kommen“, erklärte Graichen.

Basis der Vergütung für Windenergieanlagen im EEG ist das Referenzertragsmodell. Seinem Grundprinzip nach differenziert das Referenzertragsmodell die Höhe der EEG-Vergütung nach Standort und Anlagenart, um einen Ausgleich zwischen sehr guten und weniger ertragsreichen Standorten zu gewährleisten. Vor dem Hintergrund des technischen Fortschritts in den letzten Jahren hat die Deutsche Windguard im Auftrag von Agora Energiewende dieses Vergütungsmodell untersucht.

Neben der Vergütungshöhe wurden technische Anpassungen am bestehenden Referenzertragsmodell vorgeschlagen. So sollen die Referenzwerte an die inzwischen deutlich höheren Windanlagen angepasst werden und die bisherige Benachteiligung systemdienlicher Anlagen verringert werden. Darüber hinaus soll eine übermäßige Entschädigung im Fall von Abregelungen – zum Beispiel bei verzögertem Netzausbau – in Zukunft vermieden werden.

„Die gute Nachricht lautet: Der weitere Ausbau der Windenergie an Land belastet die Verbraucher kaum mehr. Der notwendige jährliche Zubau von drei Gigawatt anstelle von 2 Gigawatt Wind Onshore erhöht die EEG-Umlage nur um etwa 0,06 Cent pro Kilowattstunde“, erklärte Graichen.

Quelle: Agora Energiewende / EPID