Atomgesetz-Novelle: Reststrommengen können in Netzausbaugebiete übertragen werden |
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Bundesregierung lehnt Länder-Vorschlag ab, um weitere Ausgleichsansprüche zu verhindern. |
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(14.06.18) Die Bundesregierung hat den Vorschlag des Bundesrates, die Übertragung nicht verwertbarer Strommengen von AKW auf KKW in Netzausbaugebieten zu untersagen beziehungsweise zu vermeiden, abgelehnt.
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Dokumente |
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Gesetzgebung |
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Dieser Beitrag gehört zum Gesetzgebungsverfahren Bundesregierung: „Entwurf eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes” |