BNetzA verlängert Termin zur EEG-Umlage-Meldung

Meldungen können bis zum 31. März abgegeben werden.

(24.02.17) Sowohl Eigenversorger als auch „sonstige selbst erzeugende Letztverbraucher“ sind grundsätzlich zur Zahlung der EEG-Umlage verpflichtet. Gesetzliche Mitteilungspflichten bestehen sowohl gegenüber den Netzbetreibern als auch gegenüber der BNetzA.
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