Bundesregierung: „Verordnung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Aufbau der LNG-Infrastruktur in Deutschland“
Kurzdarstellung:
Die Verordnung verpflichtet die Gasnetzbetreiber, rechtzeitig
Anschlüsse zu zwei an der Nordseeküste geplanten Terminals zu bauen. Die Kosten
dafür sollen auf die Netznutzer gewälzt werden. Der Anschluss der Terminals an
das Gasfernnetz soll als Investitionsmaßnahme eingeordnet werden. Das Verfahren
zur Rechtsverordnung soll bis zur Sommerpause abgeschlossen werden.
Dokumente
BMWi_Referentenentwurf_Verordnung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Aufbau_190314
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