Bundesregierung: „Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes”
Kurzdarstellung:
Dieser Gesetzentwurf regelt im Wesentlichen zwei Aspekte:
Erstens wird für diejenigen Städte, in denen die Stickoxid-Belastung unter 50 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresmittel liegt, klargestellt, dass Fahrverbote in der Regel nicht erforderlich, sondern unverhältnismäßig sind. Der EU-Grenzwert für Stickoxid liegt bei 40 Mikrogramm, wie Sie wissen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Maßnahmen für saubere Luft in Kürze wirken, so dass dieser Grenzwert in diesen Städten auch ohne Fahrverbote eingehalten werden kann.
Zweitens regelt das Gesetz, welche Fahrzeuge von den Fahrverboten ausgenommen sind: Das betrifft Euro-6-Diesel und ebenso Euro-4- und Euro-5-Diesel, wenn sie weniger als 270 Milligramm pro Kilometer ausstoßen. Das ist ein neuer Wert, den wir hier einführen. Er bedeutet, dass mit Hardware nachgerüstete Pkw auch dort fahren können, wo Fahrverbote bestehen, wenn sie eben diesen Wert einhalten.
Von Fahrverboten ausgenommen werden auch Nutzfahrzeuge, vor allem diejenigen, deren Nachrüstung mit öffentlichen Geldern gefördert wurde und die insoweit die für die Förderung erforderlichen Anforderungen erfüllen. Es wird selbstverständlich Ausnahmen geben, zum Beispiel für Krankenwagen und Polizeifahrzeuge.
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