Bundesregierung: „Mietrechtsanpassungsgesetz”
Kurzdarstellung:
Der Entwurf zum Mietrechtsanpassungsgesetz sieht unter anderem vor,
Mieter künftig vor überfordernden Mieterhöhungen nach Modernisierungen
zu schützen. Zudem sollen die Regelungen der Mietpreisbremse
verbraucherfreundlicher und wirksamer gestaltet werden, ohne Vermieter
übermäßig zu belasten.
Nach dem Gesetz zur Mietpreisbremse, das seit Juni 2015 in Kraft
ist, können die Bundesländer eine Mietpreisbremse in Gebieten mit
angespannter Wohnungslage einführen. Die Mieten dürfen dann bei
Wiedervermietung von Wohnraum nur noch maximal zehn Prozent über der
ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
In angespannten Wohnungsmärkten wird die Modernisierungsumlage für
zunächst fünf Jahre von elf auf acht Prozent gesenkt. Es gilt zudem eine
sogenannte absolute Kappungsgrenze: Der Vermieter darf die Miete nach
einer Modernisierung nicht um mehr als drei Euro pro Quadratmeter
Wohnfläche innerhalb von sechs Jahren erhöhen.
Dafür sollen Vermieter entlastet werden, indem
Modernisierungsmaßnahmen bis zu 10.000 Euro pro Wohnung erleichtert
werden. Vermieter können hier ein vereinfachtes Mieterhöhungsverfahren
wählen.
Das missbräuchliche Modernisieren, um Mieter zur Beendigung des
Mietverhältnisses zu veranlassen, wird künftig als Ordnungswidrigkeit
mit einer hohen Geldbuße bestraft. In bestimmten Fällen vermutet das
Gesetz ein gezieltes Herausmodernisieren.
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