EU-Kommission: Verordnungsvorschlag zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue Pkw und für neue leichte Nutzfahrzeuge im Rahmen des Gesamtkonzepts der Union zur Verrringerung der CO2-Emissionen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen (Neufassung)
In diesem Verordnungsvorschlag sind CO2-Zielvorgaben für die gesamte EU-Flotte festgelegt,
die ab 2020, 2025 und 2030 für neue Pkw und neue leichte Nutzfahrzeuge gelten
sollen. Die Verordnung soll ab dem Jahr 2020 anwendbar sein, um einen
kohärenten Übergang zu einer neuen Zielvorgabenregelung ab dem Jahr 2025
sicherzustellen. Sie umfasst daher die bereits bestehenden Zielvorgaben für die
EU-Fahrzeugflotte für 2020 in Höhe von 95 g CO2/km (NEFZ-Wert) für Pkw und von 147 g CO2/km (NEFZ-Wert) für leichte Nutzfahrzeuge sowie die
neuen Zielvorgaben für die Jahre 2025 und 2030.
Ab dem Jahr 2021 beruhen die
Zielvorgaben für die spezifischen Emissionen auf dem neuen Emissionsprüfverfahren, dem
weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge
(Worldwide Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP).
Deswegen werden die flottenweiten
Zielvorgaben für die Jahre 2025 und 2030, die auf dem WLTP-beruhen, als prozentuale
Senkung gegenüber dem Durchschnitt der Zielvorgaben für die spezifischen Emissionen für
2021 ausgedrückt, die für jeden Hersteller
bestimmt wurden.
Dokumente
EU-Verordnungsvorschlag zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue Pkw und für neue leichte Nutzfahrzeuge im Rahmen des Gesamtkonzepts der Union zur Verrringerung der CO2-Emissionen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen (Neufassung)_171108
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