Bundesregierung: „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes und anderer Vorschriften“
Kurzdarstellung:
Mit der Änderung
des Bundesbedarfsplangesetzes soll eine Beschleunigung der erfassten Planungs-
und Genehmigungsverfahren für Netzausbauvorhaben auf Höchstspannungsübertragungsnetzebene
gewährleistet werden.
35 neue
Netzausbauvorhaben werden in die Aktualisierung aufgenommen, acht bisherige
geändert. Darüber hinaus werden einige Anpassungen in anderen Vorschriften
vorgenommen, um eine zügige Durchführung von Planungs- und Genehmigungsverfahren
zu fördern – vor allem Vereinfachungen bei der Planfeststellung von Leerrohren
und mitverlegten Erdkabeln, Nachbeteiligungsverfahren, die Bestimmungen zu
Geheimhaltung, Datenschutz und Barrierefreiheit sowie die erstinstanzliche
Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts.
Für die
Realisierung der neu in den Bundesbedarfsplan aufgenommenen Netzausbauvorhaben
werden der Bundesregierung zufolge schätzungsweise Kosten in Höhe von
etwa 17,3 Milliarden Euro als einmalige Investitionskosten über einen
mehrjährigen Zeitraum entstehen.
Dokumente
Bundesregierung: „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes und anderer Vorschriften“ (19.10.2020)
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