Bundesregierung: "Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote“
Kurzdarstellung:
Laut Entwurf soll die THG-Quote bis 2025 bei den bereits heute geltenden
sechs Prozent eingefroren werden und dann ab 2026 auf lediglich 7,25
Prozent steigen. Biokraftstoffe aus Nahrungs- und Futtermittelpflanzen
sollen begrenzt werden. Dagegen soll die Förderung von Biokraftstoffen
aus Reststoffen, etwa Gülle oder Stroh, und aus Abfall wie altem
Speiseöl ausgebaut werden.
Stattdessen
sollen E-Autos privilegiert werden. Der Energiegehalt des Stroms, den
sie verbrauchen, soll vierfach auf die Minderungsquote angerechnet
werden. Damit soll nicht zuletzt der Ausbau der Ladeinfrastruktur
vorangebracht werden.
Eine Unterquote für strombasierte Kraftstoffe schlägt das BMU
lediglich für die Luftfahrtindustrie vor. 2026 soll eine Mindestquote
für erneuerbare Energie für Kerosin von 0,5 Prozent gelten. Sie soll bis
2028 auf ein Prozent ansteigen und ab 2030 bei zwei Prozent liegen.
Dokumente
BMU: Referentenentwurf „Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote“ (20.09.2020)
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