Bundesregierung: „Gesetzentwurf zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz)“
Kurzdarstellung:
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass jeder Wohnungseigentümer im Grundsatz einen Anspruch darauf haben soll, dass ihm auf eigene Kosten der Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug gestattet wird.
Zudem soll dieser Anspruch jedem Mieter zustehen, sofern ein Pkw-Stellplatz mit vermietet wird. Darüber hinaus sollen „unnötige Friktionen“ zwischen Wohnungseigentums- und Mietrecht abgebaut werden, insbesondere indem die Vorgaben zur Betriebskostenabrechnung harmonisiert werden.
Die Wohnungseigentümerversammlung soll als zentraler Ort der Entscheidungsfindung aufgewertet werden, indem die Ladungsfrist verlängert und Hürden für die Beschlussfähigkeit beseitigt werden.
Darüber hinaus soll mit dem Gesetz auch eine energetische Sanierung leichter möglich werden. Hierfür soll eine einfache Mehrheit der Eigentümerversammlung ausreichen. Generell wird die Zustimmungspflicht aller Eigentümer für bauliche Maßnahmen abgeschafft.
Die Kosten von energetischen Sanierungsmaßnahmen sollen von allen Wohnungseigentümern mitgetragen werden. Eine unzumutbare finanzielle Belastung einzelner Eigentümer soll es trotzdem nicht geben.
Niemand soll durch eine teure Sanierung oder gar den Einbau eines Aufzugs dazu gezwungen sein, die Wohnung verkaufen zu müssen. Vorgesehen ist etwa die Regel, dass sich nur jene Eigentümer an einer Maßnahme beteiligen, die dafür gestimmt haben.
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