Bundesregierung: „Entwurf eines Gesetzes zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Ladeund Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (GEIG)“
Kurzdarstellung:
Mit
dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz werden die Vorgaben aus der
EU-Gebäuderichtlinie umgesetzt und ein einheitlicher nationaler Rechtsrahmen
für den Aufbau einer Leitungs- und Ladeinfrastruktur für Elektromobile auf
Parkplätzen von Gebäuden geschaffen.
Laut GEIG-Entwurf sollen die Eigentümer verpflichtet werden, dass bei Neubauten
und größeren Renovierungen von Gebäuden mit mehr als zehn Stellplätzen in
Wohngebäuden jeder und in Nichtwohngebäuden jeder fünfte Stellplatz mit
Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität ausgestattet werden muss. In
Nichtwohngebäuden soll darüber hinaus mindestens ein Ladepunkt errichtet werden
müssen.
Außerdem sollen Eigentümer von Nichtwohngebäuden mit mehr als 20 Stellplätzen
verpflichtet werden, ab Anfang 2025 mindestens einen Ladepunkt vorzuhalten.
Dies gilt auch für den Fall, dass keine Renovierungsmaßnahmen vorgesehen sind.
Dokumente
Bundesregierung: „Entwurf eines Gesetzes zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Ladeund Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (GEIG)“ (04.03.2020)
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